Mit der Entscheidung für ein Elektroauto setzen Sie sich aktiv für den Erhalt unserer Umwelt ein. Und das wird von Bund und Ländern mit diversen Förderungen und Vergünstigungen belohnt, die nicht nur den Kauf eines Elektrofahrzeugs, sondern auch den Aufbau von Ladeinfrastruktur anregen und unterstützen sollen. Wir zeigen Ihnen hier welche Förderungen Ihnen zustehen.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur brauchen, helfen wir Ihnen gerne.

Deutschlandweite Förderungen

a) Corona-Konjunkturpaket

b) Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybrid

c) Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

d) KfW-Umweltprogramm für günstige Kredite

e) KFZ-Steuerbefreiung

f) 0,25%-Regelung für reine Elektroautos

g) KfW-Förderung für private Ladestationen an Wohngebäuden

h) KfW-Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Förderungen auf regionaler Ebene

a) Förderungen auf Länderebene

b) Förderprogramm Tourismus in Bayern: E-Ladepunkte

c) Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

d) Zuschüsse von Energieversorgern

e) Zuschüsse von Städten und Gemeinden

1. Deutschlandweite Förderungen

Für die Verbesserung der Umweltqualität bezuschusst die Bundesregierung unter anderem den Erwerb von Elektroautos und den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Außerdem werden steuerliche Vergünstigungen gewährt.

a) Corona-Konjunkturpaket

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen, hat der Bund ein großes Hilfspaket geschnürt.  Die Wichtigsten Auswirkungen auf die Elektromobilität hier einmal im Überblick:

  • Verdopplung des Umweltbonus-Anteils des Bundes  (zusätzlich bis zu 3.000€)
  • KFZ-Steuer Befreiung bis 2030 verlängert
  • Erweiterung der reduzierten Dienstwagenbesteuerung bis zu einem Listenpreis von 60.000€
  • 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Ausbau von Ladeinfrastruktur und Batteriezellenfertigung (inkl. Forschung)
  • EEG-Umlage wird schrittweise gesenkt
  • Die Mehrwertsteuer wird um 3% gesenkt (indirekte Auswirkung auf die eMobility)

b) Umweltbonus für Elektroautos und Plug-in-Hybrid

Der Umweltbonus wird zur Hälfte vom Hersteller und zur Hälfte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) getragen. Gefördert werden Elektroautos und Plug-in-Hybride, die auf der Liste förderfähiger Elektroautos stehen. Update Corona-Konjunkturpaket seit Juni 2021: Der Bund verdoppelt noch bis Ende 2025 den Bundesanteil bei eAutos und Plug-in Hybriden.

Was?
  • Elektroautos
  • Plug-in-Hybride
Wie viel?
  • Elektroautos (Nettolistenpreis bis 40.000€ ) je 6.000€ (3.000€  Hersteller + 3.000€ Bund)
    Update Corona-Konjunkturpaket: 9.000€ (3.000€  Hersteller + 6.000€ Bund)
    Für Elektroautos über 40.000€ Nettolistenpreis ist die Fördersumme geringer.
  • Plug-in-Hybride (Nettolistenpreis bis 40.000€,) je 4.500€ (2.250€  Hersteller + 2.250€ Bund).
    Update Corona-Konjunkturpaket: 6.750€ (2250€  Hersteller + 4.500€ Bund)
    Für alle Plug-in-Hybride über 40.000€ Nettolistenpreis ist die Fördersumme geringer.
Wer?
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

c) Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Die Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt. Unterstützt wird der Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ziel ist es den Aufbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes mit 15.000 Schnell- und Normalladestationen zu initiieren. Mehr dazu in unserem Beitrag über Förderungen zur Ladeinfrastruktur. Um Ihre Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich machen zu können und die Ladevorgänge abzurechnen, müssen Sie diese mit einer Software für Abrechnung und Zugangskontrolle ausstatten. Hier finden Sie mehr Informationen zu unserem Backend.

Was?
  • Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme öffentlich zugänglicher Schnell- und Normalladepunkte, sowie deren Netzanschluss
Wie viel?
  • Normalladepunkte (bis 22kW) je mit 40% (bis zu 2.500€)
  • Schnellladepunkte (ab 22kW) je bis zu 50% (bis zu 30.000€)
  • Netzanschluss – Niederspannung je Standort mit 60% (bis zu 5.000€)
  • Netzanschluss – Mittelspannung je Standort mit 60% (bis zu 50.000€)
Wer?
    • Privatpersonen
    • Unternehmen
    • Gewerbetreibende
    • gemeinnützige Organisationen
    • Kommunen

d) KfW-Umweltprogramm für günstige Kredite

Das KfW-Umweltprogramm wird ebenso von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten. Es handelt sich um günstige Förderkredite für Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Dazu zählt auch die Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie deren Ladestationen.

Was?
  • Günstige Finanzierung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie deren Ladeinfrastruktur
Wie viel?
  • Kredit bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben im In- und Ausland
  • Ab 1,03% effektiver Jahreszins
Wer?
  • Unternehmen
  • FreiberuflerInnen

e) KFZ-Steuerbefreiung

Für Elektroautos, die  bis Ende 2025 zugelassen werden wird 10 Jahre lang keine KFZ-Steuer erhoben.
Update Corona-Konjunkturpaket: Die Befreiung wurde bis Ende 2030 verlängert.

f) 0,25%-Regelung für reine Elektroautos

Für private genutzte Dienstwagen wurde die Versteuerung des Geldwertenvorteils für Elektroautos von einem Bruttolistenpreis bis 40.000€ von 1% auf 0,25% gesenkt. Plug-in-Hybride wurden von 1% auf 0,5% gesenkt.
Update Corona-Konjunkturpaket: die 0,25%-Regelung gilt jetzt auch für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€

Für spezifischere Informationen zu steuerlichen Vorteilen für Elektroautos geht es hier.

g) KfW-Förderung für private Ladestationen an Wohngebäuden

Die Investitionszuschüsse sind eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW vergeben. Ziel der Fördermaßnahme ist es, Privatpersonen beim Umstieg auf die Elektromobilität zu unterstützen und hierfür den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich voranzutreiben. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur KfW Förderung.

Was?

  • Förderung für die Errichtung neu installierter, privater (nicht öffentlich zugänglicher) Ladestationen an bestehenden Wohngebäuden

Wie viel?

  • 900€ je Ladepunkt

Wer?

Träger von Investitionsmaßnahmen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden wie z.B.:

  • MieterInnen
  • EigenheimbesitzerInnen
  • VermieterInnen

Update Oktober 2021: Die KfW hat das Förderprogramm des Bundes für private Wallboxen gestoppt. Die Mittel in Höhe von 800 Millionen Euro sind erschöpft. Mit 900 Euro Zuschuss konnten rechnerisch 888.888 private Ladepunkte gefördert werden. Eine erneute Erhöhung des Budgets ist kurzfristig nicht in Sicht. Wer vorher einen Wallbox-Förderantrag gestellt hat und dabei alle Voraussetzungen erfüllt hat, wird noch eine Antragsbestätigung erhalten. Sobald der Einbau der Ladestation nachgewiesen wurde, wird der Förderungszuschuss ausgezahlt.

h) KfW-Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Die Förderung auf Initiative des BMVI wird über die KfW vergeben und ist an Unternehmen und Kommunen gerichtet. Sie unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für betriebliche oder kommunale Fuhrparks sowie für Mitarbeiterparkplätze.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag zur KfW-Förderung.

Was?

Subventioniert wird der Erwerb und die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Lademöglichkeiten auf Grundstücken mit gewerblicher oder kommunaler Nutzung.

Wie viel? 

Ladepunkte werden mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro, gefördert. Die höchstmögliche Förderhöhe für Unternehmen ist auf 45.000 Euro beschränkt – für kommunale Antragsteller gibt es keine Begrenzung.

Wer? 

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Kommunen in Deutschland.

2. Regionale Vergünstigungen und Förderungen.

a) Förderungen auf Länderebene

Einige Länder bieten zusätzliche Förderungen an. Fast alle fördern verstärkt den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur und Berlin gewährt auch Mittel für private Ladestationen. Hessen fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Thüringen vergibt Gelder für die Umrüstung zu Elektrofahrzeugen. So setzt sich jedes Bundesland auf seine Weise für die Elektromobilität ein. Welche Unterstützung es in welchen Ländern gibt, können Sie zum Beispiel auf dem eMobilServer erfahren.

b) Förderprogramm Tourismus in Bayern: E-Ladepunkte

Dieses Förderprogramm wurde am 30. April geschlossen. Es können keine neuen Anträge eingereicht werden.

Die De-Minimis-Maßnahme E-Ladepunkte ist ein Fördermittel für einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die Förderung vom Freistaat Bayern im Rahmen des Programmes „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ bewilligt.

Was?
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von stationären Ladepunkten für einspurige (nachfolgend kurz Pedelec) und zweispurige (nachfolgend kurz E-KFZ) Elektromobile an touristischen Betrieben und Attraktionen in Bayern inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses.

Wie viel?

  • Ladevorrichtungen für einspurige Elektromobile (Pedelecs, E-Roller, E-Leichtfahrzeuge etc.) werden mit maximal 300 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Ladevorrichtungen für zweispurige Elektromobile (E-PKW etc.) werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Die maximale Anzahl liegt sowohl für einspurige als auch zweispurige Elektrofahrzeuge bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort.
  • Die maximale Fördersumme liegt bei 90% der förderfähigen Kosten.

Wer?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen/-Apartmentbetriebe, Gaststätten und Restaurants, Campingplätze oder touristische Attraktionen.

c) Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Was?

Das bayerische Förderprogramm bezuschusst nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit insgesamt rund drei Millionen Euro. Am 11. Mai 2022 trat die Förderrichtlinie in Kraft und wird voraussichtlich bis Ende des Jahres offen sein. Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Sowohl Normal- als auch Schnelladepunkte sind förderfähig. Voraussetzung ist der Betrieb der Ladestationen mit Ökostrom sowie die Einhaltung der aktuellen Ladesäulenverordnung (LVS).

Wie viel? 

Gefördert werden maximal 1.500 Euro je Ladepunkt oder bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Dabei können bis zu 10, bei Kommunen bis zu 9 Ladepunkte gefördert werden.

Wer? 

Das Förderprogramm unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur in touristischen Betrieben, in Kommunen, in Flotten von Unternehmen sowie für das Laden von Dienstfahrzeugen bei MitarbeiterInnen zuhause. Der Fokus der Förderung liegt auf Ladepunkte für kommunal und gewerblich genutzte eFahrzeuge, da die Mehrheit der Neuzulassungen von eAutos gewerblich oder für Dienstfahrzeuge ist.

Betreut wird das Programm von der Bayern Innovativ GmbH. Zur Antragstellung, weiterführenden Informationen sowie einem Angebot für eine Online-Sprechstunde gelangen Sie hier.

d) Zuschüsse von Energieversorgern

Da Energieunternehmen auf lange Sicht auch von der Elektrifizierung profitieren, werden teilweise kleine Boni für den Erwerb von Elektrofahrzeugen oder Ladestationen angeboten. Hier finden Sie einige dieser Energieversorger.

e) Zuschüsse von Städten und Gemeinden

Auch einige Städte und Gemeinden, wie die Stadt München oder die Gemeinde Unterschleißheim, setzen sich mit eigenen Programmen für elektrisches Fahren ein. Am besten informieren Sie sich direkt in Ihrem Rathaus oder Gemeindezentrum.

Haben Sie Fragen zur Elektromobilität, Ladeinfrastruktur oder Softwarelösungen?

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